Anklage wegen Vergewaltigung gegen Mitarbeiter des albanischen EM-Teams - Ermittlungen auf Hochtouren.
Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen einen Mitarbeiter des albanischen EM-Teams erhoben. Der Mann wird Vergewaltigung beschuldigt und die Ermittlungen laufen auf Hochtouren. Laut ersten Erkenntnissen soll der Vorfall während des EM-Turniers in einem Hotel in der Nähe des Spielortes passiert sein. Die Behörden haben bereits erste Beweise sichergestellt und die Zeugen werden momentan befragt. Die Fußball-Welt ist schockiert über die Vorwürfe und wartet mit Spannung auf die Ergebnisse der Ermittlungen. Die albanische Fußball-Föderation hat bereits eine Stellungnahme abgegeben und sich von dem beschuldigten Mitarbeiter distanziert.
Anklage gegen albanischen Fußball-Mitarbeiter: Vergewaltigungsvorwurf während EM-Turnier
Die Dortmunder Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Mitarbeiter des albanischen Teams wegen des Vorwurfs einer Vergewaltigung im Hotel der albanischen Fußballnationalmannschaft während der EM.
Laut bisherigem Stand der Ermittlungen soll der Beschuldigte noch während der Gruppenphase des Turniers eine Mitarbeiterin im Sportzentrum Kaiserau in Kamen sexuell missbraucht haben. Nach Darstellung der jungen Frau gegenüber den Ermittlern soll er sie am Arm gepackt, in die Spülküche gezogen und gegen ihren Willen sexuelle Handlungen an ihr vorgenommen haben.
Der albanische Fußballverband antwortete bisher nicht auf eine schriftliche Anfrage der Deutschen Presse-Agentur für eine Stellungnahme.
Der Beschuldigte reiste vorzeitig ab
Der Beschuldigte sei nicht mehr vernommen worden, weil er tags darauf früher als geplant nach Albanien zurückgereist sei, teilte die Staatsanwaltschaft weiter mit. Die Tat soll sich den Angaben zufolge am Tag vor dem letzten Gruppenspiel der albanischen Fußballer gegen Spanien kurz vor der Anreise der Delegation Richtung Spielort Düsseldorf ereignet haben.
Mehrere Medien hatten zuvor berichtet.
Ermittlungen dauern an
Die Ermittlerin erklärte, dass es weiterhin unklar sei, inwieweit dem Beschuldigten klar gewesen sei, dass er gegen den Willen der jungen Frau handelte. Können aktuell keinen dringenden Tatverdacht bejahen“, sagte die Sprecherin der Staatsanwaltschaft.
Dieser sei allerdings notwendige Voraussetzung für einen Haftbefehl oder eine Anklage. Die Ermittlungen dauerten an.
Die Geschädigte habe unmittelbar nach dem Vorfall am 23. Juni die Polizei eingeschaltet. Am Tag darauf sei der Albaner abgereist - früher als geplant und als der Rest des Teams, das erst am Montagabend ausschied.
Im weiteren Verlauf des Verfahrens müsse geprüft werden, ob nun ein internationales Rechtshilfegesuch an die albanischen Behörden gestellt werde, sagte die Staatsanwältin.
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