Streit um Cannabis-Legalisierung in NRW: Landesregierung weist Vorwürfe zurück
Vertreter der Landesregierung und der schwarz-grünen Koalition haben den Vorwurf vonseiten der FDP zurückgewiesen, man versuche die Cannabis-Legalisierung zu verzögern. Bei einer Sondersitzung des Gesundheitsausschusses im Landtag wurde am Freitagfrüh über die Verordnung debattiert, mit der das Land sich selbst die Verantwortung für die Kontrolle der Anbauvereine überträgt.
FDP kritisiert Verordnung
Die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Susanne Schneider, brachte zu Beginn der Sitzung ihr Befremden darüber zum Ausdruck, dass das Land nur wenige Tage vor dem offiziellen Startschuss für die Cannabis-Clubs die Verordnung veröffentlicht habe. Die werden jetzt einfach alle ausgebremst, sagte sie. Es sei völlig unklar, wann die Vereine ihre Arbeit aufnehmen könnten. Es sei völlig offen, wo die Stellen und das Personal zur Kontrolle der Clubs herkommen sollten. Persönliche Befindlichkeiten über ein Bundesgesetz zu stellen, halte ich schlicht für eine Unverschämtheit und Frechheit, sagte sie.
Landesregierung verteidigt Verordnung
Der gesundheitspolitische Sprecher der CDU, Marco Schmitz, sagte dagegen, man verhalte sich rechtskonform und werde mit der Verordnung Bundesrecht umsetzen. Man müsse aber nicht vorwegrennen und beispielsweise Modellkommunen etablieren, in denen Cannabis frei im Handel erhältlich wäre. Man müsse den Leuten nicht das Gefühl geben, dass der Stoff weniger schädlich sei, warnte er.
Auch Gesundheitsstaatssekretär Matthias Heidmeier verwahrte sich gegen die FDP-Vorwürfe und verwies darauf, dass der Bund noch Mitte Juni ein Gesetz verabschiedet habe, das die Anbauvereinigungen weiter justiere. Heidmeier zufolge werde es bei den Bezirksregierungen insgesamt 20 neue Stellen für die Kontrollen geben.
Kontrolle der Cannabis-Clubs
Der SPD-Gesundheitspolitiker Rodion Bakum forderte eine echte Kontrolle der Clubs. Der Schutz von Kindern und Jugendlichen funktioniert nur dann, wenn Sie einen legalen Markt haben und die Regeln eingehalten werden. Sonst werden die apokalyptischen Vorhersagen eintreten.
Anforderungen an die Vereinsgründer
Staatssekretär Heidmeier listete alle Dokumente und Daten auf, die die Vereinsgründer für eine Genehmigung vorlegen müssten: Kontaktdaten der Anbauvereinigung, Registernummer, Daten der Vorstandsmitglieder und der Beschäftigten, Führungszeugnis und Auskunft aus dem Gewerbezentralregister für jedes Vorstandsmitglied, geschätzte Mitgliederzahl, Lage und Größe der Anbaufläche, voraussichtliche Anbaumenge, Sicherungs- und Schutzmaßnahmen, Kontaktdaten eines Präventionsbeauftragten samt Nachweis seiner Beratungs- und Präventionskenntnisse, ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept sowie den Nachweis, dass die Flächen den Mindestabstand von 200 Metern zu Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen einhielten.
Wenn all dies vollständig vorliege, könnte der Anbauverein mit einer Genehmigung binnen drei Monaten rechnen. Zu den Gebühren könne er noch nichts sagen. Laut der jüngst veröffentlichten Verordnung wird in den Kreisen oder einer kreisfreien Stadt je ein Verein pro 6000 Einwohner erlaubt.
Schreibe einen Kommentar