Haushalt 2024 in Wermelskirchen: Stadt plant Übernahme der Musikschule
Die Stadt Wermelskirchen bereitet sich auf einen wichtigen Schritt in der kommenden Haushaltsperiode vor. Im Zentrum der Planungen steht die Übernahme der Musikschule, die derzeit noch von einem privaten Träger geführt wird. Durch diese Maßnahme möchte die Stadt die musikalische Bildung in Wermelskirchen langfristig sichern und die Kulturangebote für die Bürgerinnen und Bürger weiter ausbauen. Im Rahmen des Haushalts 2024 wird die Stadt die notwendigen Mittel bereitstellen, um die Musikschule zu übernehmen und zu integrieren. Dieser Schritt wird der Stadt ermöglichen, ihre Kulturpolitik zu stärken und die Attraktivität von Wermelskirchen als Wohn- und Lebensort zu erhöhen.
Wermelskirchen plant Übernahme der Musikschule: Stadt will Betrieb übernehmen und dauerhafte Lösung finden
Der Doppelhaushalt 2024/25 ist wie geplant auf der letzten Sitzung des Stadtrats vor der Sommerpause beschlossen worden. Im Fokus standen dabei vor allem drei Kostenpunkte aus dem Bereich der freiwilligen Leistungen: die Musikschule, ein Zuschuss für das Freibad Dabringhausen sowie einer für den Neubau eines Vereins- und Sportlerheims im Straußenfarm-Höferhof-Stadion durch den Dabringhausener Turnverein (DTV).
Während sich die beiden Forderungen nach Zuschüssen in Richtung Dabringhausen durchsetzen konnten, gibt es für die Musikschule nicht mehr Geld, sondern ein Angebot: Demnach will die Stadt die Federführung des Betriebs der Musikschule übernehmen, die bislang in den Händen des Trägervereins lag.
Übergangsregelung und dauerhafte Lösung
„Wir haben gerungen und nachgedacht und sind zu dem Ergebnis gekommen, dass wir für ein Jahr quasi den jetzigen Musikschulbetrieb übernehmen und dann eine dauerhafte Lösung finden“, fasste Bürgermeisterin Marion Lück im Stadtrat zusammen.
In einer schriftlichen Mitteilung der Verwaltung heißt es: „Die Stadt Wermelskirchen wird dem Musikschulverein eine Übergangsregelung vorschlagen, die beinhaltet, dass die Organisation und Verantwortung für das Musikschulangebot komplett vom Verein auf die Stadtverwaltung übergeht. Zuständig dafür soll das Amt für Jugend, Bildung und Sport werden.“
Der jährliche Zuschuss, der bisher an den Musikschulverein gezahlt wurde, wird demnach unverändert beibehalten und „zur Sicherstellung des Musikschulangebotes genutzt“. Auch stelle die Stadt weiterhin die Räumlichkeiten in den Bürgerhäusern wie bisher für Musikschulzwecke zur Verfügung.
Hintergrund: Das Herrenberg-Urteil
Hintergrund der Diskussion ist das sogenannte „Herrenberg-Urteil“, das derzeit nicht nur Musikschulen vor Herausforderungen stellt. Das Urteil von 2022 hat einen rechtlichen Rahmen geschaffen, der die Beschäftigung von Honorarkräften erschwert.
Betroffen ist davon auch die Musikschule Wermelskirchen, für die das Herrenberg-Urteil rein rechnerisch eine Aufstockung von derzeit 3,5 auf zehn Stellen und deutlich höhere Personalkosten bedeuten würde.
Ziele und Pläne
„Der Musikschulverein möchte aufgrund des Herrenberg-Urteils künftig keine Honorarkräfte mehr beschäftigen. Allerdings möchte der Verein wegen der großen Verantwortung auch nicht als Arbeitgeberin für festangestellte Musikschullehrerinnen und Musikschullehrer auftreten“, betont die Stadtverwaltung: „Selbst dann nicht“, so machte die Musikschule deutlich, „wenn die Stadt Wege finden würde, die damit einhergehenden Mehrkosten zu übernehmen.“
Die Mehrkosten würden im Falle von Festanstellungen rund 260.000 Euro betragen, zusätzlich zu dem bisher bereits gezahlten Zuschuss von 156.000 Euro.
„Diese jährlichen Mehraufwendungen sind von der Musikschule nicht zu finanzieren. Sie können aber auch nicht aus dem städtischen Haushalt finanziert werden. Das wäre aus Sicht der Politik und der Verwaltung angesichts der prekären Haushaltssituation und mit Blick auf die Situation vieler anderer Vereine in Wermelskirchen nicht vertretbar“, skizziert die Stadt: „Allerdings sind sich alle darin einig, dass das Angebot der Musikschule für die Stadt unverzichtbar ist und unbedingt weitergeführt werden soll.“
Zukunft der Musikschule
Für die Zukunft der Musikschule plant die Stadt, weiterhin Honorarverträge mit den Musikschullehrern abzuschließen. Inhaltlich sollen diese „sehr offen gehalten“ werden, um ein Risiko der Scheinselbstständigkeit auszuschließen.
Die Verwaltung verweist auf entsprechende Empfehlungen des Städte- und Gemeindebundes. Zudem soll ein Teil der Musikschul-Mitarbeiter, die aktuell in Diensten des Trägervereins stehen, von der Stadt übernommen werden, um den Unterricht zu organisieren.
Die Stadtverwaltung geht davon aus, dass die jährlichen 156.000 Euro und die Immobilienkosten ausreichen, um den Betrieb der Musikschule aufrechtzuerhalten. Nun geht es ans Verhandeln mit dem Musikschul-Verein, um eine langfristig tragfähige Lösung für den Betrieb der Musikschule zu finden.
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