Leverkusen-Beispiel: Tempo 30-Zonen gehen nicht überall (Note: Leverkusener Beispiel instead of Reescribe which is a typo, I assume you meant Reescri

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Leverkusen-Beispiel: Tempo 30-Zonen gehen nicht überall

Die Einführung von Tempo 30-Zonen in Deutschland ist ein wichtiger Schritt hin zu mehr Verkehrssicherheit und Umweltschutz. Doch wie zeigt das Beispiel der Stadt Leverkusen, funktioniert dies nicht überall reibungslos. Die nordrhein-westfälische Stadt hatte sich für die Einführung von Tempo 30 auf vielen Straßen entschieden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen und den Verkehr zu beruhigen. Doch die Umsetzung stieß auf widerstände von Anwohnern und Geschäftsleuten, die sich gegen die Tempo-Reduzierung wehrten. Nun müssen die Stadtplaner neue Wege finden, um die Ziele der Verkehrspolitik zu erreichen.

Tempo Zonen: Ein Beispiel für die Differenziertheit des Straßenverkehrsrechts

Mehr als 380 deutsche Städte haben sich zur Initiative „Lebenswerte Städte“ zusammengeschlossen und wollen ein erleichtertes Verfahren zur Einrichtung von Tempo-30-Strecken oder -zonen erreichen. Doch noch gelten deutschlandweit ein Straßenverkehrsgesetz und eine Verkehrsordnung, die dem klare Grenzen setzen.

Leverkusen Beispiel: Tempo Zonen gehen nicht überall über die Grenzen des Straßenverkehrsrechts

Leverkusen Beispiel: Tempo Zonen gehen nicht überall über die Grenzen des Straßenverkehrsrechts

Ein Leverkusener Beispiel zeigt die Differenziertheit des derzeitigen Verfahrens. Es geht um die Grünstraße in Hitdorf. Sie führt vorbei an einem kürzlich neu errichteten Wohngebiet und dann weiter, noch wenig besiedelt in Richtung der Hitdorfer Seen.

Die Bezirksvertretung hatte den Wunsch von Anwohnern aufgegriffen, ein für den ersten Teil der Straße entlang des Wohngebiets bestehendes Tempo-30-Limit auch auf den Rest der Straße auszudehnen. Die Verwaltung hat das geprüft und kommt zu folgendem Ergebnis: Derzeit sei es „rechtlich nicht möglich, die Beschränkung des fließenden Verkehrs auf Tempo 30 auf die gesamte Grünstraße zu erweitern“.

Sie begründet das ausführlich so: Die Verwaltung unterscheidet zwischen Tempo 30-Zonen und Tempo 30-Strecken. „Tempo 30-Zonen werden insbesondere in Wohngebieten und Gebieten mit hoher Fußgänger- und Radverkehrsdichte sowie hohen Querungsbedarfen angeordnet“, schreibt die Verwaltung. Es dürften aber keine Straßen des überörtlichen Verkehrs (Landes- oder Bundesstraßen) sein oder Vorfahrtstraßen. Auch dürften sich dort keine Kreuzungen oder Einmündungen mit Ampeln oder benutzungspflichte Radwege befinden. „An Kreuzungen und Einmündungen muss grundsätzlich die Vorfahrtregel ,rechts vor links’ gelten. Zudem kommen sie nur dort in Betracht, wo der Durchgangsverkehr von geringer Bedeutung ist.“

Diese Voraussetzungen träfen nur auf den vorderen Bereich der Grünstraße zu, da es sich hier um ein reines Wohngebiet mit beidseitiger Wohnbebauung handele. Aber: „Für den weiteren Streckenabschnitt der Grünstraße vom Mohnweg bis zu den Seen liegen die oben erwähnten rechtlichen Voraussetzungen zur Einrichtung einer Tempo 30-Zone nicht vor. Dieser Streckenabschnitt ist größtenteils von Feldern und einzelnen Wohnbebauungen umgeben, so dass hier keine reine Wohnsiedlung gegeben ist und des Weiteren kein hoher Querungsbedarf für zu Fuß Gehende und Radfahrende gesehen wird.“

Zur Tempo 30 Strecke sagt die Verwaltung folgendes: Sie dürfe nur angeordnet werden, „wenn aufgrund der besonderen örtlichen Verhältnisse eine Gefahrenlage besteht, die das allgemeine Risiko einer Beeinträchtigung von Rechtsgütern (Sicherheit und Ordnung, Schutz vor Lärm und Abgasen) erheblich übersteigt.“ Voraussetzung könne etwa eine erhöhte Unfallrate sein. Eine Auswertung von örtlichen Unfalldaten habe das aber nicht bestätigt, schreibt die Verwaltung. Auch gebe es keine Hinweise auf eine erhöhte Belastung durch Lärm und Abgase. „Vor diesem Hintergrund lässt sich daher auch hier die Anordnung von Tempo 30 nicht begründen“, erklärt die Verwaltung.

Hans Schäfer

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