Knappheit an Grundschulplätzen in Neukirchen-Vluyn
Wer in den kommenden Jahren ein Kind an einer Grundschule in Neukirchen-Vluyn anmelden möchte, könnte es schwer haben. Laut einer Grafik, die die Stadt der Beschlussvorlage zum Ausschuss für Soziales, Bildung, Kultur und Sport beilegt, steigen die Einschulungszahlen an.
So wurden bereits die Prognosewerte für die Einschulung 2024/2025 überschritten, teilt die Stadt mit. Insgesamt 266 Schüler sollen in diesem Schuljahr an allen vier Grundschulen – der Antoniusschule, der Pestalozzischule, der Gerhard-Tersteegen-Schule und der Hundertwasserschule – eingeschult werden, heißt es.
Zudem müssen in allen Eingangsklassen, also Klasse eins, fast immer 28 Kinder untergebracht werden. Zum Vergleich: Durchschnittlich 23,5 Grundschülerinnen und Grundschüler lernten im Schuljahr 2021/22 in NRW gemeinsam in einer Klasse.
Für das Schuljahr 2025/2026 werden in Neukirchen-Vluyn 1130 Schülerinnen und Schüler für die Primarstufe insgesamt prognostiziert, davon sind 254 Einschulungen.
Wie die Anmeldung an Grundschulen abläuft
Die Eltern melden ihr Kind bereits im Herbst des Vorjahres (Oktober/November) in der Grundschule ihrer Wahl an. So bleibt noch Zeit bis zum Schulanfang, um eventuell notwendige vorschulische Fördermaßnahmen einzuleiten.
Wahl der Schule
Jedes Kind hat Anspruch auf Aufnahme in die Schule, die der Wohnstätte am nächsten liegt. Durch die Aufhebung der Grundschulbezirksgrenzen wird den Eltern allerdings freigestellt, ihr Kind an einer anderen als der schulortnächsten Grundschule anzumelden – und zwar ohne sich dafür vor der Schulaufsichtsbehörde rechtfertigen zu müssen.
Raumnot in den Schulen
Die Raumsituation sei schon jetzt schwierig, heißt es in der Beschlussvorlage. So müssen an der Antoniusschule und der Gerhard-Tersteegen-Schule bis zum Schuljahr 2026/2027 Schüler in Klassencontainern untergebracht werden, während an den Grundschulen Erweiterungen gebaut werden.
Daher muss die Stadt die Zahl der Eingangsklassen beschränken und sieht für 2025/2026 folgende Aufteilung vor:
- An der Antoniusschule können maximal drei Klassen gebildet werden – zwei im Bestand und eine zusätzliche im Klassencontainer.
- An der Hundertwasserschule sind maximal möglich, an der Gerhard-Tersteegen-Schule dagegen maximal vier – drei im Bestand und eine zusätzliche im Klassencontainer am Standort Jahnstraße 27.
- An der Pestalozzischule können maximal drei Eingangsklassen gebildet werden.
So soll es aber möglich sein, dass die erwarteten Erstklässler aufgenommen werden können. Schwierig könnte es nur bei der Wahl der Grundschule werden.
In der Beschlussvorlage des Ausschusses heißt es, dass voraussichtlich nicht alle Erstwünsche erfüllt werden können. Gegebenenfalls sei eine Umverteilung der Kinder aus Neukirchen-Vluyn und die Ablehnung von auswärtigen Kindern unter Koordination der Schulaufsicht mit Beteiligung des Schulträgers erforderlich, heißt es.
Der Beschluss, dass auswärtige Kinder abgelehnt werden können, wurde vom Rat vor vier Jahren gefasst. Laut Schulgesetz NRW darf im Gebiet eines Schulträgers die Zahl der zu bildenden Eingangsklassen die kommunale Richtzahl nicht überschreiten. Für die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl wird die Schülerzahl der zu bildenden Eingangsklassen einer Kommune durch 23 geteilt.
Schreibe einen Kommentar