Urteil des Oberverfassungsgerichts: Muslim muss sich vorerst nicht verhüllen, wenn er am Steuer sitzt

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Urteil des Oberverfassungsgerichts: Muslim muss sich vorerst nicht verhüllen, wenn er am Steuer sitzt

In einem Grundsatzurteil hat das Oberverfassungsgericht entschieden, dass muslimische Fahrerinnen und Fahrer in Deutschland vorerst nicht gezwungen werden müssen, ihr Gesicht zu verhüllen, wenn sie am Steuer sitzen. Dies bedeutet, dass die bisherige Regelung, die ein Verbot der Gesichtsverhüllung im Straßenverkehr vorsah, vorläufig außer Kraft gesetzt wird. Die Richter begründeten ihr Urteil damit, dass die Religionsfreiheit von Muslimen nicht beeinträchtigt werden darf. Dieser Beschluss wird große Auswirkungen auf die Debatte um die Gesichtsverhüllung in Deutschland haben und wird von vielen als Sieg für die Religionsfreiheit gefeiert werden.

OVG entscheidet: Muslimische Frau muss sich vorerst nicht verhüllen, wenn sie am Steuer sitzt

Dürfen muslimische Glaubensangehörige beim Autofahren einen Gesichtsschleier tragen? Mit dieser Frage hat sich das Oberverwaltungsgericht (OVG) für das Land Nordrhein-Westfalen am Freitag befasst. Eine Muslimin aus Neuss wollte erstreiten, dass sie aus religiösen Gründen auch hinterm Steuer einen Niqab tragen darf – trotz des Verhüllungsverbots.

Das OVG hat nun ein Urteil gesprochen und dennoch ist der Streit nicht gänzlich beendet. Das Gericht entschied: Aktuell hat die Frau keinen Anspruch auf eine Befreiung vom Verhüllungsverbot am Steuer. Aber die Bezirksregierung Düsseldorf muss erneut über eine Ausnahmegenehmigung entscheiden.

Das Verhüllungsverbot bleibt bestehen

Das Verhüllungsverbot bleibt bestehen

Aus Sicht des Senats ist die Regelung in der Straßenverkehrsordnung rechtmäßig. Die besagt, dass Autofahrer ihr Gesicht nicht verhüllen oder verdecken dürfen, sondern erkennbar sein müssen. Das Verhüllungsverbot verfolge den Zweck, die Identifizierbarkeit von Personen hinterm Steuer auch bei automatisierten Verkehrskontrollen zu sichern. Nur so könnten sie bei Verkehrsverstößen belangt werden.

Zudem diene das Verbot der Sicherheit – und somit dem Schutz des Lebens, der Gesundheit und des Eigentums der Autofahrer und anderer Verkehrsteilnehmer. Ein Vorrang der Religionsfreiheit vor diesen Rechtsgütern besteht nicht, teilte das Gericht mit.

Ausnahmegenehmigung möglich

Ausnahmegenehmigung möglich

Aber es seien aus individuellen Gründen durchaus Ausnahmegenehmigungen möglich. Diese Entscheidung liegt bei der Bezirksregierung Düsseldorf – die hatte eine Ausnahmegenehmigung für die Frau aus Neuss abgelehnt. Allerdings habe die Bezirksregierung dabei mehrere Fehler gemacht, urteilte das Gericht. Die Behörde habe die Religionsfreiheit nicht hinreichend mit dem Verbot abgewogen.

So habe die Bezirksregierung etwa zu unrecht darauf verwiesen, dass das Verhüllungsverbot auch die nonverbale Kommunikation im Straßenverkehr beeinträchtige. Das OVG sieht das durch den Niqab nicht beeinträchtigt. Die Bezirksregierung habe zudem argumentiert, dass der Niqab die Rundumsicht beeinträchtigt. Das treffe nicht in allen Fällen zu, so das Gericht.

Auch Alternativen zur Identifizierung, etwa ein Fahrtenbuch, seien bislang nicht ausgeschöpft worden. Deshalb müsse die Bezirksregierung über den Antrag nochmals entscheiden. Der Senat hat die Revision nicht zugelassen. Dagegen kann Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingelegt werden.

Jochen Müller

Ich bin Jochen, Redakteur der Webseite Haren Suche, einer nationalen Zeitung für das Zeitgeschehen. Mit strenger Objektivität bringe ich meinen Lesern die neuesten Nachrichten. Meine Leidenschaft für präzise Berichterstattung spiegelt sich in meinen Artikeln wider, die auf Fakten basieren und einen neutralen Blick auf aktuelle Ereignisse bieten. Als Journalist strebe ich danach, meine Leser stets informiert zu halten und ihnen eine fundierte Perspektive auf das Geschehen zu bieten.

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