Urteil: Jugendlicher fährt Hochschwangere in Hückelhoven über den Haufen – 19-Jähriger erhält Haftstrafe

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Urteil: Jugendlicher fährt Hochschwangere in Hückelhoven über den Haufen – 19-Jähriger erhält Haftstrafe

Ein erschütternder Unfall ereignete sich in Hückelhoven, als ein 19-jähriger Fahrer eine hochschwangere Frau mit seinem Fahrzeug über den Haufen fuhr. Das Gericht hat nun sein Urteil gesprochen und den jungen Mann zu einer Haftstrafe verurteilt. Die Frage nach der Schuld und der Verantwortung des Fahrers stand im Mittelpunkt des Verfahrens. Die Öffentlichkeit wartete mit Spannung auf das Urteil, das nun für Gerechtigkeit sorgen soll. In diesem Artikel erfahren Sie mehr über die Umstände des Unfalls und die Folgen für den 19-jährigen Fahrer.

Jähriger erhielt Haftstrafe von zweieinhalb Jahren für Tötung einer Hochschwangeren

Ein 19-jähriger Autofahrer wurde wegen der Tötung einer hochschwangeren Frau zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Das Landgericht Mönchengladbach sprach den Angeklagten unter anderem wegen fahrlässiger Tötung, Unfallflucht und versuchten Totschlags durch Unterlassen schuldig.

Tragischer Unfall in Hückelhoven

Tragischer Unfall in Hückelhoven

Der Angeklagte hatte am 5. November vergangenen Jahres in Hückelhoven eine rote Ampel überfahren und die schwangere Fußgängerin mit Tempo 70 erfasst. Die 31-Jährige und ihr ungeborenes Kind wurden durch die Luft geschleudert und starben kurz darauf im Krankenhaus.

Verurteilung nach Erwachsenenstrafrecht

Anders als von der Verteidigung angeregt, verurteilte die Strafkammer den 19-Jährigen nicht nach Jugend-, sondern nach Erwachsenenstrafrecht. Zur Begründung nannte Richter Martin Alberring das sichere und intelligente Auftreten des jungen Mannes und seinen bisherigen Lebensweg.

Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer

Alkohol- und Drogenkonsum am Steuer

Nach Überzeugung der Richter war der 19-Jährige zur Unfallzeit vermindert schuldfähig, weil er mit 1,9 Promille Alkohol und unter Kokain-Einfluss in seinen Kleinwagen gestiegen war.

Kein Entgegenkommen nach dem Unfall

Der 19-Jährige war nach dem Aufprall zunächst weitergefahren, ohne sich um das Unfallopfer zu kümmern. Er wendete erst, nachdem ihn eine Unfallzeugin nach knapp 400 Metern überholt und seinen Wagen blockiert hatte.

Urteil noch nicht rechtskräftig

Der 19-Jährige wirkte nach dem Urteilsspruch entsetzt. Sein Verteidiger hatte eine Bewährungsstrafe beantragt. Die Staatsanwältin hatte zwei Jahre und vier Monate Haft beantragt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Hans Schäfer

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