Wer Führerscheine tauschen muss, kann das in Wermelskirchen tun

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Wer Führerscheine tauschen muss, kann das in Wermelskirchen tun

Seit Kurzem bietet die Gemeindeverwaltung Wermelskirchen einen besonderen Service für alle, die ihren Führerschein austauschen müssen. Die neue Regelung ermöglicht es den Bürgern, diesen Vorgang nun direkt vor Ort durchzuführen, ohne dass ein Besuch bei der Zulassungsstelle erforderlich ist. Dieser Schritt soll die Verwaltungsbürokratie erleichtern und die Zeitersparnis für die Bürger erhöhen. Die Gemeindeverwaltung Wermelskirchen setzt damit ein Zeichen für mehr Kundenorientierung und Effizienz in der Verwaltung.

Führerschein-Umtausch in Wermelskirchen: Bis 2033 müssen Führerscheine ersetzt werden

Im Rheinisch-Bergischen Kreis müssen bis 2033 insgesamt rund 150.000 Inhaber einer Fahrerlaubnis ihre alten Papier- oder Kartenführerscheine in neue EU-Kartenführerscheine tauschen. Der Umtausch der alten Führerscheine ist Pflicht.

Um nicht alle Dokumente gleichzeitig ersetzt werden und die Anträge rechtzeitig bearbeitet werden können, wurden die Fristen für den Umtausch gestaffelt: bei Inhabern von Papierführerscheinen, grau oder rosa, nach Geburtsjahrgängen und bei Inhabern von alten Kartenführerscheinen nach Ausstellungsdatum.

Neben der dafür notwendigen Antragstellung in der Fahrerlaubnisbehörde im Kreishaus können Umtauschanträge auch in den lokalen Bürgerbüros wie im Wermelskirchener Rathaus gestellt werden.

Fristen für den Umtausch

Fristen für den Umtausch

Papierführerscheine der Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 können noch bis zum 19. Juli 2024 umgetauscht werden, die Frist wurde hier per Erlass der Bezirksregierung Köln verlängert. Dies gilt nur für betroffene Personen aus dem Rheinisch-Bergischen Kreis.

Für Personen der Jahrgänge ab 1971, die noch im Besitz eines Papierführerscheins sind, gilt als Stichtag der 19. Januar 2025.

Kartenführerscheine müssen grundsätzlich erst ab 2026 umgetauscht werden.

Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr.

„Zum Stichtag 19. Januar 2025 dürfen somit nur noch Personen, die vor 1953 geboren sind, im Besitz eines gültigen Papierführerscheins sein. Personen, die im Jahr 1953 oder später geboren wurden, dürfen nur noch mit einem Kartenführerschein unterwegs sein“, erläutert die Kreisverwaltung.

Die Fahrerlaubnisbehörde rät allen Bürgern, die verpflichtet sind, ihren Führerschein umzutauschen, frühestens im Sommer vor Ablauf der Tauschfrist einen Antrag zu stellen, da die neuen Führerscheine nach 15 Jahren ablaufen. Ein vorzeitiger Umtausch deutlich vor Ablauf der jeweiligen Frist wird daher nicht empfohlen.

Personen, deren Papierführerschein nicht durch den Rheinisch-Bergischen Kreis oder den ehemaligen Rhein-Wupper Kreis ausgestellt wurde, sollten bereits vor Antragstellung mit ihrer Ausstellungsbehörde des Papierführerscheins Kontakt aufnehmen. So können die dort vor Ort gespeicherten Daten an den Rheinisch-Bergischen Kreis übermittelt und das Verfahren zur Ausstellung eines neuen Kartenführerscheins beschleunigt werden.

Weitere Informationen zu Fristen, Anträgen und Kontaktdaten sind auf der Internetseite des Rheinisch-Bergischen Kreises unter dem Stichwort „Umtausch Führerschein“ zu finden: rbk-direkt.de.

Hans Schäfer

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